



Wichtige Informationen
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen und Rahmenbedingungen über unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen einer Psychotherapie geben.
Ablauf

Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Erstgesprächs telefonisch oder per Email.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Anamnese und wir klären Ihre Ziele und die Vorgehensweise. Wenn es sich für Sie richtig anfühlt, kann die Therapie beginnen.
Die Häufigkeit und Dauer einer Psychotherapie ist sehr individuell und hängt von Ihrem Anliegen, Ihrem persönlichem Tempo und Ihren Zielen ab. Eine Psychotherapie-Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich oder vierzehntägig statt. Vor allem zu Beginn ist ein wöchentlicher Termin empfehlenswert, da es sich günstig auf den Therapieprozess auswirkt, sich Zeit zu nehmen und sich auf den Therapieprozess einzulassen.
Nach Absprache sind auch Online-Sitzungen möglich.
Kosten & Bezahlung
Das Honorar für das Erstgespräch und jede weitere Psychotherapie-Sitzung beträgt € 95. - für 50 Minuten.
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per sofort - Überweisung (keine Bankomatzahlung) jeweils am Ende der Sitzung vor Ort.
Ein Kostenzuschuss durch die öffentliche Krankenversicherung (ÖGK, BVA, SVS etc.) ist leider derzeit noch nicht möglich. Private Krankenversicherungen übernehmen in vielen Fällen einen Teil der Kosten. Ich empfehle, dies vorab direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.


Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen sind laut Psychotherapiegesetz zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Regelung schafft einen geschützten Rahmen und stärkt das Vertrauen zwischen Klient:in und Psychotherapeutin.
Alles, was Sie mir in der Therapie anvertrauen, bleibt streng vertraulich.
Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn per SMS, Email oder telefonisch (Mobilbox) ab. Andernfalls wird die volle Einheit verrechnet. Sollte ein:e andere:r Patient:in diesen Termin nehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.
